Neues Urheberrecht ab 1.Januar.08




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Neues Urheberrecht ab 1.Januar.08

Beitragvon kevin » 2. Januar 2008, 02:15

Hi Leute,
gerad hab ich einen Artikel auf computerbild.de gesehen, der sehr interessant ist. Außerdem dacht ich, dass dieser gut in dieses Forum passt!

Ein neues Urheberrecht tritt ab 1.Januar.2008 in Kraft.

1. Anzahl legaler Kopien und Datenträger mit Kopierschutz

Alle Rechte liegen weiterhin beim Urheber eines Werks z.B. einer Musikband oder auch dem Rechtsinhaber.

Wer seinen engsten Freunden bzw. seinen Familienmitglieder beispielsweise eine Musik-CD oder eine Sicherheitskopie anfertigt, so darf er dies weiterhin tun, aber nur in einer geringer Anzahl. Die Rechtssprechung hat vor einigen Jahren maximal sieben Kopien erlaubt. Doch eine feste Größe gibt es nicht.

Wichtig ist aber, dass man die Orginale besitzt bzw. sie auf legaler Weise besorgt hat.

Wenn Orginale kopiergeschützt sind, dann dürfen sie nur analog kopiert werden. Beispielsweite von einer CD auf eine Kassette. D.h. also, dass der Inhalt nicht auf eine andere CD kopiert werden darf. Im Normalfall erkennt ein Brennprogramm den vorhandenen Kopierschutz. Oft weißt das Programm auf den Nutzer drauf hin. Wer den Kopierschutz absichtlich beheben will, kann sich auf eine Strafe schon freuen! :D
Dann drohen Geldstrafen, bei gewerbsmäßigem Handel mit Raubkopien sogar Haftstrafen von bis zu fünf Jahren. Schon eine einzige Raubkopie ist in diesem Fall illegal.

2. Gefälschte DVDs und illegale Downloads

Wer eine offensichtlich unrechtmäßige Kopie weiter vervielfältigt, macht sich strafbar.
Dies gilt z.B. für Kopien von kopiergeschützten Orginal-CDs.

Angebote, wo schon klar ist, dass die illegal sind, dürfen nicht heruntergeladen werden. Das wurd vom Gesetzesgeber nun klargestellt.
Vorsicht also bei kostenlosen Film- und Song-Angeboten aus zweifelhaften Quellen. Bei legalen Musik-Anbietern kosten die Songs meist Geld.
Stehen kostenlose Songs im Internet, so muss der User genau hinschauen. Vorallem dann, wenn die gleichen Songs von anderes was kosten.
Genau schauen, ob diese urheberrechtlich geschützt sind oder nicht. Manchmal bieten Künstler und kommerzielle Anbieter aber Gratis-Songs zu Werbezwecken an – dann ist der Download rechtlich unbedenklich.

3. Online-Tauschbörsen, eigene Internetseite und PC-Software

Um solche Börsen zu nutzen, muss man in der Regel Teile der eigenen Festplatte für andere Nutzer zugänglich machen. Wer die Anweisungen nicht richtig liest und den falschen Klick macht, öffnet vielleicht unbewusst sein Musik-Archiv. Damit werden jedoch schnell urheberrechtlich geschützte Werke öffentlich zugänglich gemacht – und das ist strafbar.

Wer Musik z.B. zur Untermalung auf seiner eigenen Website präsentieren will, muss sich mit der Gema wenden und Rechte erwerben.

Das Kopieren kommerzieller Computerprogramme für den Privatgebrauch ist meist untersagt und es gibt auch für wenige Kopien keine Ausnahme. Kopien sind allenfalls erlaubt, wenn sie für die bestimmungsgemäße Nutzung der Software benötigt werden oder wenn Sicherungskopien erforderlich sind. Die Hersteller weisen in den Nutzungsbedingungen darauf hin – und gehen mittlerweile verstärkt gegen Raubkopien vor. Anders liegt der Fall bei kostenlosen Freeware-Programmen – dort ist das Kopieren sogar ausdrücklich erwünscht. (Bitkom/rs)

Zum Nachlesen:

Ich hoff, dass ich die wichtigsten Sachen drin hab! ;)

MfG Kevin
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